Wirtschaftliche Folgen des Coronavirus für die Freien Berufe – LFB setzt sich für direkte Liquiditätshilfen ein

Freiberufler werden durch das Coronavirus in Baden-Württemberg in besonderer Weise herausgefordert. Während sich die Heilberufe, allen voran die Ärzte und Apotheker mit ihren Mitarbeitern, vorbildlich und mit grenzenlosem Einsatz gegen die Epidemie stemmen und helfen, die sich immer stärker abzeichnenden gesundheitlichen Folgen abzuwehren, sind die beratenden, die technischen und die Kulturberufe wirtschaftlich stark betroffen. Sie leiden unter zahlreichen Stornierungen und Absagen ihrer Dienstleistungen und sind von der einsetzenden Krisendynamik völlig überfordert. Als zumeist kleine und mittlere Unternehmen verfügen sie – im Gegensatz zu großen Unternehmen – zumeist nicht über ausreichend finanzielle Rücklagen, um solche rapiden wirtschaftlichen Einbrüche mittel- und langfristig zu überbrücken.

Der LFB begrüßt deshalb die von der Bundesregierung und der Landesregierung im Eiltempo gefassten Maßnahmen, insbesondere die steuerpolitischen Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln können, und die verfahrensrechtlichen und steuerlichen Maßnahmen, die der Finanzverwaltung ein schnelles und bürokratiearmes Reagieren ermöglichen und Liquiditätsengpässe der Unternehmen abfedern können. Wichtig ist aber, dass diese Neuregelungen auch tatsächlich mittelstandsfreundlich umgesetzt werden, damit die kleinen Einheiten in den Freien Berufen davon auch vollumfänglich profitieren können.

Gleichzeitig ist es erforderlich, weitere ergänzende Nothilfen gerade auch auf Landesebene bereitzustellen, um unverschuldete Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Sinnvoll, aber nicht ausreichend sind in ihrem Volumen nun deutlich aufgestockte Bürgschaftsprogramme und Kredite (auch in zinsloser Form), da diese per definitionem zurückgezahlt werden müssen und die weiterhin bestehenden Kredithürden insbesondere Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer vor Probleme stellen. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit plädieren wir deshalb für unmittelbare Liquiditätshilfen, etwa in der Form von Steuergutschriften oder über die Einrichtung eines Notfallfonds ohne Kreditcharakter. Die Bayerische Staatsregierung beispielsweise hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich explizit auch an Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die bayerische Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Nur solche direkten Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmer können die bedrohliche Schieflage gerade auch vieler Freiberufler in Baden-Württemberg rasch abmildern und wären damit ein wichtiger Baustein in der Stabilisierung der baden-württembergischen Wirtschaft.